Mainz/Bingen
Straßen dürfen nicht vorsichtshalber gesperrt werden: Motorradfahrer hat Erfolg mit Widerspruch

Nur vorsichtshalber sperren ist nicht erlaubt, entschied jetzt ein Gericht. (Fotomontage)

dpa/jo

Mainz/Bingen. Der Kreis Mainz-Bingen sperrt eine Strecke für Motorradfahrer, weil er schwere Unfälle befürchtet. Nun müssen die Verbotsschilder erstmal wieder abgebaut werden, weil ein Biker vor Gericht eine Teilerfolg verbucht.

Lesezeit 1 Minute
Ein Motorradfahrer hat sich gegen ein Fahrverbot auf einer Landstraße in Rheinhessen gewehrt und einen juristischen Erfolg davongetragen. Das Verwaltungsgericht Mainz setzte das Motorradverbot in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss auf der L415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim im Kreis Mainz-Bingen zumindest vorläufig aus.

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