Strafmündigkeit für kriminell gewordene Kinder soll aber nicht grundsätzlich sinken
Straftat mit 12 Jahren: Mertin erwägt Einzelfalllösung
Justizminister Mertin
Christine Jäckel

Mülheim/Rheinland-Pfalz. Die Vergewaltigung einer Frau in Mülheim, an der neben drei 14-Jährigen auch zwei zwölf Jahre alte Jungen beteiligt gewesen sein sollen, hat eine Debatte um die generelle Absenkung des Strafmündigkeitsalters nach sich gezogen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) spricht in Anbetracht des aktuellen Falls von einer Art juristischen Grauzone: „Auch angesichts der furchtbaren Tat in Mülheim bin ich offen für eine Diskussion, ob das derzeitige Strafmündigkeitsalter angepasst werden sollte“, sagte er unserer Zeitung.

Lesezeit 2 Minuten
Eine generelle Absenkung der derzeitigen starren Grenze von 14 auf 12 Jahre befürwortet er zwar nicht. Aber: „Ich könnte mir vorstellen, in der Altersspanne von 12 bis 14 Jahren – gegebenenfalls auch nur für schwere Delikte oder Verbrechen – eine Einzelfallprüfung durch Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gericht vorzusehen, um festzustellen, ob ein Täter bereits die erforderliche Einsichtsfähigkeit hat und daher ausnahmsweise dem Jugendstrafrecht ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten