Die Immunität schränkt die Strafverfolgung von Abgeordneten sowohl im Bundestag als auch in den Länderparlamenten ein. So dürfen Abgeordnete nicht ohne Genehmigung des Landtags wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen werden.
Die Immunität schränkt die Strafverfolgung von Abgeordneten sowohl im Bundestag als auch in den Länderparlamenten ein. So dürfen Abgeordnete nicht ohne Genehmigung des Landtags wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen werden.