Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende
Der Bund hat in der Corona-Krise eigene Lohnersatzleistungen für berufstätige Alleinerziehende eingerichtet, die wegen der behördlich angeordneten Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten gehen können. Einen Anspruch haben erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr, die Höhe des Ersatzgeldes beträgt wie beim Kurzarbeitergeld 67 Prozent des Nettogehalts. Allerdings sind die Hürden hoch: In den Vorgaben heißt es, dass für den Alleinerziehenden keine anderweitig zumutbare Betreuung realisierbar sein darf – in Rheinland-Pfalz ist das wegen der Notbetreuung eher selten.
Die Lohnersatzleistung komme auch für Selbstständige infrage, betonte man beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), beklagt aber, dass die Regelung noch relativ unbekannt sei. Der VAMV begrüßt zudem Forderungen von Grünen und Linken, ein Corona-Elterngeld einzuführen, bis Kitas und Schulen wieder voll in Betrieb sind. Das könne Familien Planungssicherheit geben, auch in den Ferien. Es müsse aber sichergestellt sein, dass ein Corona-Elterngeld mit einem Kündigungsschutz verbunden ist und auch für die Arbeit im Homeoffice greife. gik