Staatsschutzverfahren: Mutmaßliche Chatnachrichten der Angeklagten sprechen für mittelalterliches Weltbild
Staatsschutzprozess um die mutmaßliche IS-Rückkehrerin: Sah Nadine K. ihre Eltern als „Ungläubige“?
Die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Nadine K. soll eine Jesidin als Sklavin gehalten haben. Foto: Thomas Frey/dpa
picture alliance/dpa

Im Fokus des jüngsten Verhandlungstags im Staatsschutzprozess um die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Nadine K. standen Handynachrichten, die offenbar der 37-jährigen Idar-Obersteinerin zuzuordnen sind. Das FBI und das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) hatten der deutschen Polizei einige Chats zugespielt.

Ein 28-jähriger Polizist, der mit der Analyse der Verläufe betraut war, wurde am Koblenzer Oberlandesgericht als Zeuge vernommen. In den Augen der Verteidigung hat er nicht sauber gearbeitet.
Die gesichteten Chats, so der 28-jährige Ermittler, seien eher belastend als entlastend für die Angeklagte.

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