SPD: Gutachten bejaht Ausschuss gegen rheinland-pfälzische CDU
Rheinland-Pfalz - Ein Untersuchungsausschuss zur Finanzaffäre der CDU-Landtagsfraktion ist rechtlich zulässig. Dies hat der Wissenschaftliche Dienst der SPD-Fraktion versichert, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin, Barbara Schleicher-Rothmund.
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Rheinland-Pfalz – Ein Untersuchungsausschuss zur Finanzaffäre der CDU-Landtagsfraktion ist rechtlich zulässig. Dies hat der Wissenschaftliche Dienst der SPD-Fraktion versichert, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin, Barbara Schleicher-Rothmund.