Der vom Sozialministerium gebilligte Aufnahmestopp in der Klinik Nette-Gut birgt große Sicherheitsprobleme und ein Dilemma für die Justiz : Spazieren Straftäter wegen Platznot in Freiheit? Was Richter und Staatsanwälte jetzt Sorgen macht
Der vom Sozialministerium gebilligte Aufnahmestopp in der Klinik Nette-Gut birgt große Sicherheitsprobleme und ein Dilemma für die Justiz
Spazieren Straftäter wegen Platznot in Freiheit? Was Richter und Staatsanwälte jetzt Sorgen macht
In der Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie in Weißenthurm herrscht Platzmangel. Hier werden Menschen aufgrund eines richterlichen Beschlusses behandelt – im sogenannten Maßregelvollzug, für den nicht die Justiz zuständig ist, sondern das Sozialministerium. Foto: Thomas Frey Thomas Frey
Rheinland-Pfalz. Ein verurteilter Straftäter, von dem weiter eine große Gefahr ausgeht, spaziert in die Freiheit, weil im Gefängnis keine Zelle frei ist. Unvorstellbar? Nicht, wenn der Straftäter drogenkrank ist und das Gericht daher die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hat. Denn es fehlen Therapieplätze. Das Sozialministerium hat dem Aufnahmestopp in der Weißenthurmer Klinik Nette-Gut zugestimmt, dem forensischen Komplex der Andernacher Rhein-Mosel-Fachklinik. Richter und Staatsanwälte sind alarmiert. Denn es bestehe die Gefahr, „dass drogenkranke Verurteilte, auch für die Allgemeinheit gefährliche, aus der Haft entlassen werden müssen“ oder sie erst gar nicht antreten können.
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Gefahr von neuer Kriminalität
Immerhin: Vom Aufnahmestopp im sogenannten Maßregelvollzug mit Therapie sind Sexualstraftäter, die ein Kind gequält haben, ausgenommen. Trotzdem herrscht in der Justiz größte Sorge, wie aus den unserer Zeitung vorliegenden Briefen hervorgeht.