Rheinland-Pfalz
Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport

Die Nordschleife am Nürburgring.

dpa

Rheinland-Pfalz - Das Innenministerium hat jetzt die mit Spannung erwartete Nutzungsordnung für die Rennstrecken am Nürburgring vorgelegt. Sie konkretisiert das Nürburgringschutzgesetz, das vor Monaten vom Landtag verabschiedet worden war.

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Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren.

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