Plus
Rheinland-Pfalz

Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport

Die Nordschleife am Nürburgring.
Die Nordschleife am Nürburgring. Foto: dpa

Das Innenministerium hat jetzt die mit Spannung erwartete Nutzungsordnung für die Rennstrecken am Nürburgring vorgelegt. Sie konkretisiert das Nürburgringschutzgesetz, das vor Monaten vom Landtag verabschiedet worden war.

Lesezeit: 1 Minute
Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren. Die verbleibende Zeit kann ein neuer Herr am Ring "nach seinen Konzepten frei gestalten". Zu den besonders beliebten Privatfahrten ...