Plus
Rheinland-Pfalz
Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport
Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren. Die verbleibende Zeit kann ein neuer Herr am Ring "nach seinen Konzepten frei gestalten".
Zu den besonders beliebten Privatfahrten ...