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Rheinland-Pfalz

Schule darf Schläger feuern

Wenn ein Schüler eine Schlägerei anzettelt und seine Mitschüler verletzt, kann die Schule ihn ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 7 L 616/11.KO).

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Rheinland-Pfalz - Wenn ein Schüler eine Schlägerei anzettelt und seine Mitschüler verletzt, kann die Schule ihn ausschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 7 L 616/11.KO). Im konkreten Fall ging es um einen Schüler an der Berufsschule in Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis), der im Mai mit drei anderen Jungen ...