Seit Oktober 2020 musste sich Lisa R. wegen ihrer Beteiligung am IS vor dem OLG Koblenz verantworten. Jetzt ist sie glücklich und frei. Ihre Anwälte würdigen eine ebenso abwägende wie sensible Urteilsbegründung. Foto: dpa picture alliance/dpa
Rheinland-Pfalz. Hat das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin Lisa R. Bestand? Die Generalstaatsanwaltschaft will Revision einlegen.
Denn die mündliche Urteilsbegründung habe nicht überzeugt, wie Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer sagt. Er will das schriftliche Urteil prüfen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hatte gegen die 30-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen jahrelanger mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung IS verhängt und die weitere Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.