Mainz

Restaurants, Kinos und viele Geschäfte bleiben wegen Corona geschlossen: Ein Überblick

Von nbo/cza
Normalerweise ist die Gastronomie auf dem Koblenzer Jesuitenplatz bei gutem Wetter sehr gut besucht.
Normalerweise ist die Gastronomie auf dem Koblenzer Jesuitenplatz bei gutem Wetter sehr gut besucht. Foto: Sascha Ditscher

Der Bund und die Länder haben im Kampf gegen das Coronavirus Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen beschlossen. In Rheinland-Pfalz sind sie bereits umgesetzt. Für das öffentliche Leben bedeutet das massive Einschränkungen. Wir geben einen Überblick.

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Oberstes Ziel ist es, die Verbreitung des Virus einzuschränken. Deshalb gilt:

  • Geöffnet bleiben: Ausdrücklich NICHT geschlossen sind Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Banken, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diesen Bereich die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. die Öffnung erfolgt unter Auflagen. Das heißt: Hygiene steht an oberster Stelle, die Zahl der Menschen, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten kann geregelt werden, um am Ende Warteschlangen zu vermeiden.
  • Geschlossen werden: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Bordelle, Sportbetriebe (Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios), weiterer nicht genannter Einzelhandel (insbesondere Outlet-Center), Spielplätze
  • Verboten sind: Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Dazu gehören auch Angebote von Volkshochschulen und Musikschulen. Ebenso sind Zusammenkünfte von Glaubensmgemeinschaften (in Kirchen, Moscheen, Synagogen) untersagt.
  • Einheitliche Regelung: Die Besuchszeiten für Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehaeinrichtungen sollen bundesweit einheitlich geregelt werden. Gleiches gilt für den Betrieb von Universitäten, Schulen und Kindergärten. Es soll eine einheitliche Regelung geben, dass Übernachtungsangebote im Inland ausdrücklich nich zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Weiterhin soll für Restaurants und Gaststätten einheitliche Öffnungszeiten gelten: zwischen 6 und 18 Uhr.