Dürfen AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden, weil sie in einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen Vereinigung sind? Diese Konsequenz droht jedenfalls, weil das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai bestätigt hat, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstufen darf. Patrick Pleul. picture alliance/dpa/dpa-Zentral
Das Gerichtsurteil, laut dem der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf, zieht mittlerweile Konsequenzen nach sich - unter anderem steht die Rechtsfrage im Raum, ob Parteimitglieder Waffen besitzen dürfen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler will eine entsprechende Erlaubnis bei einem AfD-Mitglied einkassieren.
Martin Kallweitt ist sauer. Der Vorsitzende der AfD im Kreis Ahrweiler empört sich über ein Schreiben der Kreisverwaltung, das zwar nicht ihn persönlich betrifft, aber seinen Stellvertreter Helmut Nitschke: Ihm soll die Waffenbesitzkarte entzogen werden.