Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Ausschluss von Safet Babic (NPD) aus dem Trierer Stadtrat im September 2011 hat im Trierer Rathaus viele Fragen aufgeworfen. „Der einstimmige Ratsbeschluss erfüllte aus damaliger Sicht die hierfür in der Gemeindeordnung vorgegebenen Voraussetzungen“, sagte Oberbürgermeister Klaus Jensen in einer Stellungnahme, die der „Trierische Volksfreund“ veröffentlicht hat.
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Der Stadtrat habe sich bei seiner Entscheidung von den Ausführungen dieses Paragrafen leiten lassen, wonach ein Ratsmitglied, das rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, ausgeschlossen werden kann, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat. Diese Kriterien sind nach Einschätzung Jensens ...
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