Ramsauer: Kein Nachtverbot für laute Züge - Grund: Eu-Recht
Rheinland-Pfalz/Brüssel
Ramsauer: Kein Nachtverbot für laute Züge - Grund: Eu-Recht
Ohrenbetäubender Lärm – obwohl es ein „leiser“ Güterzug war: Erwin Rüddel (von links), Gerd Kirchhoff und Norbert Röttgen machte eine „Hörprobe“ auf dem Bad Honnefer Bahnhof. Foto: Sabine Nitsch Sabine Nitsch
Rheinland-Pfalz/Brüssel. Auf der hoch belasteten Rheinstrecke kann ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge oder eine örtlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm „derzeit nicht umgesetzt werden“.
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Solche Eingriffe seien mit dem europäischen Eisenbahn- und Wettbewerbsrecht nicht vereinbar, wie Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) dem CDU-Europaabgeordneten Werner Langen mitteilte.
Widerspricht Grundsatz des freien Warenverkehrs
Demnach hat die Europäische Kommission Ramsauer wissen lassen, dass jede Verkehrsbeschränkung für Güterzüge aus Lärmschutzgründen zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten den Grundsatz des ...