Koblenz
Prüfungsangst - Koblenzer Gericht: Keine weitere Wiederholungsprüfung

Koblenz - Das Problem der allgemeinen Prüfungsangst berechtigt einen erfolglosen Kandidaten nicht, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung antreten zu dürfen.

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Koblenz – Das Problem der allgemeinen Prüfungsangst berechtigt einen erfolglosen Kandidaten nicht, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung antreten zu dürfen. Das geht aus einem am Montag (21. Juni) veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

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Rheinland-Pfalz

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