Für den Hauptangeklagten im Koblenzer "Paladin"-Prozess - Joachim T. - wird kein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.Foto: Jörg Niebergall
Der „Paladin“-Prozess am Koblenzer Landgericht ist fortgesetzt worden: Staatsschutzkammer III hat den Antrag von Verteidigerin Anne Bosch aus Trier, ein psychiatrisches Gutachten für ihren Mandanten Joachim T. einzuholen, abgelehnt. Die Hintergründe.
Lesezeit: 2 Minuten
Im „Paladin“-Prozess um eine mutmaßliche bewaffnete Vereinigung wird kein psychiatrisches Gutachten für den Hauptangeklagten Joachim T. eingeholt werden. Die Verteidigerin des 39-Jährigen, Anne Bosch aus Trier, hatte dies am vergangenen Verhandlungstag beantragt (wir berichteten). Laut der Anwältin habe es während der bisherigen Beweisaufnahme „nicht zu übersehende Anhaltspunkte“ dafür gegeben, dass ...
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