Osterurlaub Ade? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von Jana Wolf
Viele Deutsche träumen nach dem tristen Corona-Winter vom Urlaub. Doch die Auflagen der Bundesregierung sind hoch.  Foto: Adobe Stock
Viele Deutsche träumen nach dem tristen Corona-Winter vom Urlaub. Doch die Auflagen der Bundesregierung sind hoch. Foto: Adobe Stock

Ostern steht vor der Tür, doch die Feiertage werden von großen Einschränkungen geprägt sein. Denn die Corona-Lage ist durch gefährliche Virusvarianten und deren rasante Verbreitung so angespannt wie nie. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht sogar von einer neuen Pandemie. Besonders das Reisen soll deshalb so weit es geht verhindert werden. Im jüngsten Bund-Länder-Beschluss vom 22. März heißt es dazu, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt“ werden soll. Ein Überblick, was nun beim Reisen gilt.

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Kann man derzeit überhaupt ins Ausland reisen?

Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings sind die konkreten Reiseauflagen von der Viruslage im jeweiligen Reiseland abhängig. Je nach Infektionszahlen und Verbreitung von Mutationen kann die Bundesregierung Länder als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete einstufen. Derzeit fallen rund 160 Länder weltweit in eine dieser drei Kategorien. Da es jeden Sonntag Veränderungen gibt, sollte man sich jeweils auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de über den aktuellen Stand informieren. Seit vergangenem Sonntag gilt nun auch Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag dort zuletzt nur knapp unter 400.

Was gilt nun genau bei der Einreise aus Frankreich?

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet wie Frankreich nach Deutschland einreist, muss schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Zudem gilt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die man im Internet unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen kann. Die Quarantäneregeln ändern sich von der Hochstufung eines Risikogebiets zum Hochinzidenzgebiet allerdings nicht. Wer also aus Frankreich einreist, muss sich weiterhin zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Allerdings ist es möglich, sich nach fünf Tagen „frei zu testen“.

Wie werden die Regeln bei der Einreise kontrolliert?

Anders als an der Grenze zu Tschechien gibt es zu Frankreich keine stationären Grenzkontrollen. Die Bundespolizei führt dort nur stichprobenartige Kontrollen im Zuge einer Schleierfahndung durch. Die Polizeigewerkschaft (GdP) hält eine ausreichende Kontrolle der geltenden Regeln dadurch nicht für möglich. „Natürlich liegt das Augenmerk nun mehr darauf, ob Masken getragen werden oder was der Grund der Einreise ist. Um eine lückenlose Kontrolle durchzuführen, reicht das aber nicht aus“, betonte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. „Damit kann man die Einhaltung der Corona-Auflagen und das Vorliegen eines Negativtests nicht vollumfänglich kontrollieren“, stellte er klar. Auf die Frage, warum die Pflicht zu Quarantäne, Tests und digitaler Einreiseanmeldung nicht flächendeckend kontrolliert wird, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin: „Das wäre absolut unverhältnismäßig.“

Wie sieht es mit den Grenzen zu Tschechien und Österreich aus?

Die stationären Kontrollen zu Tschechien wurden bis zum 14. April verlängert, wie Seehofer jetzt mitteilte. Die Infektionszahlen gerade in Gebieten nahe der Grenze zu Deutschland seien nach wie vor viel zu hoch, betonte Seehofer. Tschechien ist am Sonntag zwar aus der höchsten Kategorie Virusvariantengebiet heruntergestuft worden, gilt aber noch immer als ein Hochinzidenzgebiet. Die Kontrollen zum österreichischen Bundesland Tirol wurden dagegen komplett beendet.

Wie ist die Lage in Italien?

Italien verschärft über Ostern die Regeln für Einreisen aus EU-Staaten. Wer nach Italien reist, muss sich zu einem Corona-Test vor dem Abflug auf fünf Tage Quarantäne einstellen, wie aus einer von Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichneten Anordnung hervorgeht. Im Anschluss soll ein weiterer Corona-Test erfolgen.

Welche Regeln gelten bei Einreise per Flugzeug?

Seit diesem Dienstag müssen alle Flugreisenden nach Deutschland, unabhängig vom Abflugort, einen negativen Test vorlegen. Das kann sowohl ein PCR-Test als auch ein Schnelltest sein. Der Abstrich darf höchstens 48 Stunden alt sein, bezahlen müssen die Reisenden die Tests selbst. Für die Kontrolle sind die Fluggesellschaften zuständig, doch die Bundespolizei kontrolliert zusätzlich bei der Ankunft am Flughafen. Verstöße gegen die Testpflichten gelten generell als Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob man auf dem Luft- oder Landweg einreist. Es können hohe Bußgelder im fünfstelligen Bereich anfallen, die genaue Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Ordnungsamtes.

Gilt das auch für alle Reiserückkehrer aus Mallorca?

Ja. Die Testpflicht trat um 0 Uhr in der Nacht zu Dienstag in Kraft und soll vorerst bis zum 12. Mai gelten. Am ersten Tag gab es nach Angaben der Behörden auf Mallorca allerdings keine größeren Probleme. Die Tests auf das Coronavirus verliefen dort demnach alle reibungslos und ohne größere Wartezeiten – und zunächst auch ohne positive Ergebnisse. Zwei Besucher aus Deutschland waren jedoch schon vor der generellen Testpflicht für alle Flugreisen nach Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie dürfen deshalb vorerst weder an den Strand noch zurück in die Heimat. Die beiden sollen am Montag in einem der eigens dafür eingerichteten Hotels in Palma in Quarantäne gesetzt worden sein, sagte eine Sprecherin der regionalen Gesundheitsbehörden.

Was ist aus dem generellen Verbot von Urlaubsreisen geworden?

Um die weitere Virusverbreitung zu verhindern, hatte die Bundesregierung in Erwägung gezogen, Reisen ins Ausland ganz zu verbieten. Das ist nun vom Tisch. Derzeit plant die Bundesregierung keine rechtliche Nachschärfung. Zuvor hatte die Kanzlerin die zuständigen Ministerien gebeten, die juristischen Möglichkeiten eines solchen Verbots touristischer Reisen zu prüfen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hält Reisen zu Ostern dennoch für nicht geboten. „Ich würde auch empfehlen, von Urlaubsreisen abzusehen.“

Welche Aussichten gibt es für den Urlaub im Sommer?

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) geht davon aus, dass Reisen ab August wieder möglich sein werden. „Ich rechne damit, dass die entlastende Wirkung durch das Impfen und durch den Beginn der warmen Jahreszeit im Mai spürbar sein wird“, sagte der CDU-Politiker. Zu Pfingsten werde man die ersten positiven Effekte sehen. Vorausgesetzt, die Situation laufe bis dahin nicht aus dem Ruder. „Ich halte es für realistisch, dass im August Reisen wieder möglich sind“, so Braun. Seehofer zeigte sich zögerlich. „Ich war immer sehr zurückhaltend in einer Pandemie, deren ganze Wechselwirkungen schwer einzuschätzen sind, mit Terminplänen zu arbeiten“, sagte er. „Aber ich hoffe, dass wir im Sommer in einer anderen Situation sind als jetzt vor Ostern. Das würde ja bedeuten, wenn wir in keiner anderen Situation sind, dass alle unsere Maßnahmen fehlgeschlagen sind“, so Seehofer. Jana Wolf