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Koblenz

OLG Koblenz: Jüngstes Dieselurteil ändert Verjährung nicht

Von Ursula Samary
Foto: dpa

Verlängert das verbraucherfreundliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz im Dieselskandal etwa auch ausdrücklich die Verjährungsfrist für VW-Geschädigte? „Nein“, heißt es beim OLG auf Anfrage, nachdem eine entsprechende Darstellung in der Presse aufgetaucht war.

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„Weder in der schriftlichen Urteilsbegründung noch bei der Verkündung des Urteils noch in der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung wurde die Verjährung des Schadensersatzanspruches thematisiert. Fragen zur Verjährung spielten im Verfahren und bei der Entscheidung überhaupt keine Rolle“, betont Gerichtssprecherin Petra Zimmermann. Wie berichtet hat der 5. Zivilsenat unter Vorsitz von Frank-Michael Goebel ...