Mainz

Ohne Bürokratie: Rheinland-Pfalz zahlt Kindergeld für Abiturienten

Foto: dpa

Eltern von Abiturienten in Rheinland-Pfalz, die kürzlich die Schule abgeschlossen haben, können ohne bürokratischen Aufwand weiterhin Kindergeld in Anspruch nehmen. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur sei nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt – eine Berufsausbildung oder ein Studium – innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt.

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Auch wenn die Unterbrechung länger als vier Monate dauert, kann für Jugendliche weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist zum Beispiel bei längeren Wartezeiten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz möglich, wenn eine entsprechende Bewerbung nachgewiesen werden kann. Dies teilte die Arbeitsagentur Mainz am Montag mit.

Für den Fall, dass eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Die dafür vorgesehenen Formulare stehen online (www.familienkasse.de) bereit.

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