Mainz
Ohne Bürokratie: Rheinland-Pfalz zahlt Kindergeld für Abiturienten
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Auch wenn die Unterbrechung länger als vier Monate dauert, kann für Jugendliche weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist zum Beispiel bei längeren Wartezeiten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz möglich, wenn eine entsprechende Bewerbung nachgewiesen werden kann. Dies teilte die Arbeitsagentur Mainz am Montag mit.
Für den Fall, dass eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Die dafür vorgesehenen Formulare stehen online (www.familienkasse.de) bereit.