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Nachbarskinder sexuell missbraucht? Mann freigesprochen – Psychologin zweifelte Aussagen der Mädchen an
Von unserer Mitarbeiterin Claudia Geimer
Geiermann begründete den Freispruch mit dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Doch es ist ein Freispruch zweiter Klasse. Die Entscheidung zugunsten des Angeklagten fiel der Richterin nicht leicht: „Ich habe viel überlegt. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass irgendetwas dran ist.“ Ausschlaggebend war letztendlich die Aussage ...