Freudenberg/Koblenz
Nach Tod von Luise aus Freudenberg: Was können Jugendamt und Familiengericht entscheiden?
dpa/Symbolfoto

Das örtlich zuständige Jugendamt ist jetzt für die beiden noch strafunmündigen Mädchen (12 und 13 Jahre alt) zuständig, die die zwölfjährige Luise aus Freudenberg mit mehreren Messerstichen getötet haben sollen. Denn in diesem Alter gehe es nicht „um Bestrafung, sondern vielmehr um Erziehung und Hilfe für die Familie“.

Das Jugendamt werde nun ermitteln, ob und mit welchen Instrumenten der Kinder- und Jugendhilfe „der Familie der Tatverdächtigen – gegebenenfalls auch gegen deren Willen – geholfen werden kann“, sagt das Justizministerium. Sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, Gefahren abzuwenden, habe das Familiengericht Maßnahmen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu treffen.

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