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Freudenberg/Koblenz
Nach Tod von Luise aus Freudenberg: Was können Jugendamt und Familiengericht entscheiden?
Das Jugendamt werde nun ermitteln, ob und mit welchen Instrumenten der Kinder- und Jugendhilfe „der Familie der Tatverdächtigen – gegebenenfalls auch gegen deren Willen – geholfen werden kann“, sagt das Justizministerium.
Sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, Gefahren abzuwenden, habe das Familiengericht Maßnahmen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung ...