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Bad Kreuznach/Lautzenhausen

Nach Prügelattacke auf Polizisten bei Scherers Oktoberfest 2019: Urteil steht fest

Von Christine Jäckel
Prozess gegen Pfarrer wegen Besitz von Missbrauchsdaten
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) steht in einem Verhandlungssaal Foto: Friso Gentsch/picture alliance/dpa

Fast wäre der Besuch des Oktoberfestes 2019 auf dem Flughafen Hahn für zwei Männer zum tragischen Wendepunkt in ihrem Leben geworden. Bei einer Schlägerei wurde damals ein Polizeischüler schwer verletzt. Dreieinhalb Jahre später musste sich der Angreifer, ein 29-Jähriger aus einem Ort der Verbandsgemeinde Zell, vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen versuchten Totschlags verantworten.

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Am dritten Verhandlungstag nahm das Verfahren gleichfalls eine Wende, denn alle Prozessbeteiligten kamen zu der Ansicht, dass dem Angeklagten kein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist. Das Schwurgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Aufeinandertreffen von Täter und Opfer war ...