Senate des OLG Koblenz beurteilen je nach Einzelfall den Schaden der Käufer von manipulierten Dieselautos unterschiedlich. Vorsitzender Richter Peter Itzel vom 1. Senat hat klargestellt, dass er – anders als der 5. Senat – den Paragrafen 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) gegen den VW-Konzern noch nicht angewandt hat. Ohnehin werden beim OLG Koblenz nur wenige der mehr als 800 eingegangenen Verfahren verhandelt, weil es oft in letzter Minute zum Vergleich kommt. Diese Praxis wird bundesweit von Obergerichten berichtet.
Ein Blick in Itzels jüngste Fälle rund um den Dieselskandal: Schlechte Karten hat ein Kläger, der 2009 einen gebrauchten VW-Golf gekauft hat und nun einen gleichwertigen Ersatz haben will. Mit dem Softwareupdate sei „der Mangel behoben“. Denn es drohe keine Stilllegung mehr. So sieht es der Senat auch bei einem erst 2016 gebraucht gekauften VW Golf, also zu einer Zeit, als der Dieselskandal längst bekannt war: Auf dem Messstand bläst der Motor verstärkt Abgase in den Motor zurück, auf der Straße aber in die Luft.
Richter Itzel spricht zudem seine generellen Zweifel daran an, dass der VW-Konzern seine Kunden sittenwidrig schädigen wollte. Womöglich habe er durch die Programmierung auch nur einen schnelleren Verschleiß des Motors verhindern wollen. Der Anwalt verweist darauf, dass VW ohne die Manipulation doch die Abgasgrenzwerte nicht einhalten konnte. Itzel hält ihm in seinem Fall entgegen, dass es ja „kein Halten mehr gäbe“, wenn jeder in Kenntnis des Skandals – „spätestens seit November 2015“ – einen alten Diesel kaufen und dafür noch auf eine Entschädigung hoffen könnte. Der Anwalt will den Fall trotzdem dem Bundesgerichtshof vorlegen.
Der dritte Kläger an diesem Tag hat seinen Golf aber Mitte Juni 2015 gekauft, also bevor der Skandal bundesweit Schlagzeilen machte. Zu diesem Kauf hätte er sich in Kenntnis der Manipulationen nicht entschieden, sagt der Anwalt. Dieser Fall bleibt zunächst offen. Der Senat will beiden Seiten noch einen Hinweisbeschluss vorlegen, auf den sie reagieren können. us