Nach erstem Etappensieg vor dem Koblenzer OLG wehrt sich der Mann auch gegen die Anrechnung gefahrener Kilometer: Nach Etappensieg vor dem Koblenzer OLG geht es weiter: Rentner bietet VW im Dieselskandal die Stirn
Nach erstem Etappensieg vor dem Koblenzer OLG wehrt sich der Mann auch gegen die Anrechnung gefahrener Kilometer
Nach Etappensieg vor dem Koblenzer OLG geht es weiter: Rentner bietet VW im Dieselskandal die Stirn
Lange konnte der Autobauer VW einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung im Dieselskandal ausweichen. Aber mit dem Käufer Herbert Gilbert aus dem Kreis Bad Kreuznach war kein Vergleich möglich. Jetzt fahren beide zum Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Christine Jäckel/Archiv christine jäckel
Rheinland-Pfalz. Beim Dieselskandal wartet die Justiz mit dem Bundesgerichtshof (BGH) an der Spitze seit Monaten ungeduldig darauf, dass ein Karlsruher Grundsatzurteil gefällt wird. Dafür sorgt jetzt gleich doppelt der Fall des Rentners Herbert Gilbert (64) aus dem Dorf Gebroth (Kreis Bad Kreuznach), der beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz erfolgreich klagte.
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Der Wolfsburger Autobauer VW geht in die Revision, weil er wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz von 25.616,70 Euro plus Anwaltsgebühren verurteilt wurde. Das will und kann er nicht auf sich sitzen lassen. Überraschend geht aber auch Gilbert in Revision.