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Rheinland-Pfalz

Nach Etappensieg vor dem Koblenzer OLG geht es weiter: Rentner bietet VW im Dieselskandal die Stirn

Von Ursula Samary
Lange konnte der Autobauer VW einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung im Dieselskandal ausweichen. Aber mit dem Käufer Herbert Gilbert aus dem Kreis Bad Kreuznach war kein Vergleich möglich. Jetzt fahren beide zum Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Christine Jäckel/Archiv
Lange konnte der Autobauer VW einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung im Dieselskandal ausweichen. Aber mit dem Käufer Herbert Gilbert aus dem Kreis Bad Kreuznach war kein Vergleich möglich. Jetzt fahren beide zum Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Christine Jäckel/Archiv

Beim Dieselskandal wartet die Justiz mit dem Bundesgerichtshof (BGH) an der Spitze seit Monaten ungeduldig darauf, dass ein Karlsruher Grundsatzurteil gefällt wird. Dafür sorgt jetzt gleich doppelt der Fall des Rentners Herbert Gilbert (64) aus dem Dorf Gebroth (Kreis Bad Kreuznach), der beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz erfolgreich klagte.

Lesezeit: 2 Minuten
Der Wolfsburger Autobauer VW geht in die Revision, weil er wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz von 25.616,70 Euro plus Anwaltsgebühren verurteilt wurde. Das will und kann er nicht auf sich sitzen lassen. Überraschend geht aber auch Gilbert in Revision. Er wehrt sich dagegen, dass er sich – so urteilte ...
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Nicht alle Käufer haben gute Karten vor Gericht

Senate des OLG Koblenz beurteilen je nach Einzelfall den Schaden der Käufer von manipulierten Dieselautos unterschiedlich. Vorsitzender Richter Peter Itzel vom 1. Senat hat klargestellt, dass er – anders als der 5. Senat – den Paragrafen 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) gegen den VW-Konzern noch nicht angewandt hat. Ohnehin werden beim OLG Koblenz nur wenige der mehr als 800 eingegangenen Verfahren verhandelt, weil es oft in letzter Minute zum Vergleich kommt. Diese Praxis wird bundesweit von Obergerichten berichtet.

Ein Blick in Itzels jüngste Fälle rund um den Dieselskandal: Schlechte Karten hat ein Kläger, der 2009 einen gebrauchten VW-Golf gekauft hat und nun einen gleichwertigen Ersatz haben will. Mit dem Softwareupdate sei „der Mangel behoben“. Denn es drohe keine Stilllegung mehr. So sieht es der Senat auch bei einem erst 2016 gebraucht gekauften VW Golf, also zu einer Zeit, als der Dieselskandal längst bekannt war: Auf dem Messstand bläst der Motor verstärkt Abgase in den Motor zurück, auf der Straße aber in die Luft.

Richter Itzel spricht zudem seine generellen Zweifel daran an, dass der VW-Konzern seine Kunden sittenwidrig schädigen wollte. Womöglich habe er durch die Programmierung auch nur einen schnelleren Verschleiß des Motors verhindern wollen. Der Anwalt verweist darauf, dass VW ohne die Manipulation doch die Abgasgrenzwerte nicht einhalten konnte. Itzel hält ihm in seinem Fall entgegen, dass es ja „kein Halten mehr gäbe“, wenn jeder in Kenntnis des Skandals – „spätestens seit November 2015“ – einen alten Diesel kaufen und dafür noch auf eine Entschädigung hoffen könnte. Der Anwalt will den Fall trotzdem dem Bundesgerichtshof vorlegen.

Der dritte Kläger an diesem Tag hat seinen Golf aber Mitte Juni 2015 gekauft, also bevor der Skandal bundesweit Schlagzeilen machte. Zu diesem Kauf hätte er sich in Kenntnis der Manipulationen nicht entschieden, sagt der Anwalt. Dieser Fall bleibt zunächst offen. Der Senat will beiden Seiten noch einen Hinweisbeschluss vorlegen, auf den sie reagieren können. us

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