Nach den Unwettern rund um Pfingsten: Betroffene können Soforthilfe beantragen
Rheinland-Pfalz
Nach den Unwettern rund um Pfingsten: Betroffene können Soforthilfe beantragen
Enormer Regen und Hochwasser hatten rund um Pfingsten in Kirn-Sulzbach Schäden verursacht. Betroffene können eine finanzielle Soforthilfe des Landes beantragen.
Sebastian Schmitt. picture alliance/dpa
Die Landesregierung stellt all jenen Menschen in Rheinland-Pfalz, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren, eine finanzielle Soforthilfe zur Verfügung. Dies hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen, wie Innenminister Michael Ebling (SPD) mitteilte.
Die staatlichen Soforthilfen werden privaten Haushalten gewährt in den Kreisen Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken, teilte das Ministerium mit.