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Mit 2,44 Promille auf dem Drahtesel: Mann erhält Radfahrverbot
Koblenz/Ludwigshafen - Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu ihrer Fahreignung vorlegen. Einem Mann, der in Ludwigshafen mit 2,44 Promille gestoppt worden war, durfte wegen des fehlenden Gutachtens das Radfahren verboten werden.
Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts ...