Wer haftet, wenn Bürgern Schäden entstehen? Das Oberlandesgericht klärte einige knifflige Streitfälle
Missglückte Hilfe nach Stich: Müssen Lehrer Schmerzensgeld zahlen?
Erst von der Wespe gestochen, dann an der Hand verbrannt: Ein schmerzhafter Fall eines Schülers beschäftigte nun noch mal die Gerichte. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Müssen Lehrer Schmerzensgeld zahlen, wenn sie einen Schüler verletzen? Muss die Stadt haften, wenn jemand auf eisglatter Straße stürzt und sich verletzt? Und was muss eine Gemeinde unternehmen, wenn ein Anlieger nach Straßenbauarbeiten nicht mehr in seine Garage fahren kann? Solche exemplarischen Fälle verhandelt der schwerpunktmäßig für Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige 1. Senat am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz üblicherweise auch als Lehrstunde für Mainzer Studenten. Die mussten in Corona-Zeiten nun zwar fernbleiben – was die Fälle aber nicht weniger spannend machte. Ein Überblick über die Streitigkeiten.

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Ein folgenschwerer Insektenstich: Der emotionalste Fall dreht sich um eine von zwei Lehrern begleitete Klassenfahrt von hessischen Schülern in die Jugendherberge in Cochem. Die Moseltour wird ein damals 14-jähriger Junge bestimmt nicht vergessen.

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