Nach der Vernichtung von Asservaten aus dem Nachlass des unter Missbrauchsverdachts stehenden und Ende 2022 gestorbenen Priesters Edmund Dillinger wird es keine Ermittlungen gegen den Staatsanwalt geben, der die Vernichtung angeordnet hatte. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag mit. Prüfungen hätten ergeben, dass kein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat durch den Saarbrücker Staatsanwalt bestehe.
Der Staatsanwalt habe die Vernichtung angeordnet, weil er davon ausging, dass die Asservate für Ermittlungen gegen noch lebende mögliche Mittäter „nicht mehr von Bedeutung“ waren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Grundlage sei eine Mitteilung des polizeilichen Ermittlungsführers gewesen, der die Asservate zuvor ausgewertet habe. Der Polizist habe dem Staatsanwalt zudem mitgeteilt, dass der Neffe des verstorbenen Priesters, der als Nachkomme Eigentümer sei, telefonisch auf die Rückgabe der Unterlagen „ausdrücklich“ verzichtet habe.
Staatsanwaltschaft Saarbrücken überarbeitet interne Umgangsregeln mit Asservaten
Die Vernichtung eines Großteils der Asservate aus dem Nachlass des früheren Priesters aus Friedrichsthal im Saarland hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt, weil das Material somit Experten einer Aufarbeitungskommission im Bistum Trier und Opferverbänden zur Auswertung nicht mehr Verfügung steht. Zu dem verbrannten Material gehörten unter anderem rund 6850 Dias des früheren Geistlichen und 43 Jahresterminkalender in Taschenbuchformat.
Der ehemalige Priester steht im Verdacht, ab den 1960er-Jahren Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert haben. Dillingers Neffe hatte nach dem Tod des Mannes zig ungerahmte Dia-Aufnahmen in dessen Haus gefunden – und war damit im April an die Öffentlichkeit gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material in dem Haus sichergestellt. Edmund Dillinger war mit 87 Jahren gestorben.
Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, es gebe weiter Vorermittlungen gegen den polizeilichen Ermittlungsführer. Und: Nach dem Vorfall seien die internen Regeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Umgang mit Asservaten überarbeitet worden: Asservate dürften jetzt nur noch mit schriftlichem Einverständnis des letzten Besitzers vernichtet werden, hieß es. red