Sind die 10 Millionen Euro an Betriebsbeihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn mit der beantragten Insolvenz unrettbar verloren – und zwar durch Verschulden des Landes Rheinland-Pfalz? Die Frage stellt die CDU-Opposition nun kommende Woche im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags. Am 19. Mai hatte ein EU-Gericht die Beihilfen des Landes für den Flughafen für rechtswidrig erklärt, seither sei „die Rechtsgrundlage für die gezahlten Fördergelder weg“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Martin. Die CDU habe das Land deshalb schon im Sommer aufgefordert, sich von der Flughafengesellschaft Sicherheiten stellen zu lassen für den Fall einer Rückforderung, sagte Martin unserer Zeitung: „Das ist nach unserer Kenntnis nicht geschehen.“
Die CDU wolle nun wissen, ob das Land damit Pflichten des sorgfältigen Umgangs mit Steuergeldern verletzt habe – und ob sich daraus Rechtsfolgen ergeben könnten. Der Bund der Steuerzahler hatte in diesem Zusammenhang bereits von möglicher Veruntreuung von Geldern gesprochen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat derweil Rechtsmittel gegen das EU-Urteil eingelegt, und auch die Europäische Kommission selbst habe „Anschlussrechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof eingereicht“, wie das Mainzer Innenministerium der Deutschen Presseagentur mitteilte. Die EU-Kommission hatte selbst dem Land die Erlaubnis gegeben, insgesamt 25,3 Millionen Euro an Betriebsbeihilfen in den Jahren 2014 bis 2021 an den Hahn zu zahlen, geflossen sind davon bisher 10,2 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018.
Ob die Beihilfen nun rechtmäßig gewesen seien oder nicht, werde sich erst mit Abschluss des Verfahrens herausstellen, argumentiert man im Mainzer Ministerium weiter: Eine vorsorgliche Rückforderung wäre mit der Gefahr verbunden gewesen, einen Insolvenzgrund überhaupt erst auszulösen. gik