Rheinland-Pfalz
Landesregierung ändert Gesetz: Acht Marktsonntage im Jahr

Elvira Bell

Rheinland-Pfalz - Mehr als zwei Jahre hat es gedauert - jetzt können sich die Rheinland-Pfälzer endlich wieder auf sonntägliche Flohmärkte freuen. Das Landeskabinett hat jetzt dem Entwurf eines "Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte" zugestimmt.

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Die Regelung sieht vor, dass Gemeinden bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen können. Der Entwurf wird voraussichtlich am 7. November in erster Lesung im Landtag debattiert. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums präzisiert und ergänzt der Gesetzentwurf geltendes Recht und „schafft so die Voraussetzung, auch die beliebten Floh- und Trödelmärkte abzuhalten – und dennoch den berechtigten Schutz der Sonn- und Feiertage zu gewährleisten“.

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