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Rheinland-Pfalz
Landesregierung ändert Gesetz: Acht Marktsonntage im Jahr
Die Regelung sieht vor, dass Gemeinden bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen können. Der Entwurf wird voraussichtlich am 7. November in erster Lesung im Landtag debattiert.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums präzisiert und ergänzt der Gesetzentwurf geltendes Recht und "schafft so die Voraussetzung, auch die beliebten Floh- und Trödelmärkte abzuhalten - ...