Experte Peters erklärt, wann eine Regierung Rechte eines U-Ausschuss verletzt und eine Fraktion wegen verspäteter Vorlagen klagen kann
Landen Flutakten vor Verfassungsgerichtshof? Experte erklärt, wann eine Regierung Rechte eines U-Ausschuss verletzt
Ein Standbild aus einem der Hubschraubervideos aus der Flutnacht: Die Bilder konnte die Besetzung des Helikopters zwar nicht live übertragen, sie informierte aber das Lagezentrum des Innenministeriums mehrfach darüber, welche Katastrophe im Ahrtal geschieht.
picture alliance/dpa/Polizei Rhe

Rheinland-Pfalz/Dresden. Der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe unterscheidet sich von früheren U-Ausschüssen vor allem dadurch, dass es um die zentrale Frage geht, ob der qualvolle Tod von mehr als 130 Menschen zu verhindern gewesen wäre. Aber er ist inzwischen auch von der Eigentümlichkeit geprägt, dass die Regierung angeforderte Unterlagen immer wieder zu spät vorlegt. Vergangene Woche kamen 122 Videos und 21 Dateien mit Geodaten acht Monate zu spät an.

Erst im September waren überraschend – und neun Monate zu spät – ein Einsatzbericht und Videos von Polizeihubschraubern aus der Flutnacht aufgetaucht. Verletzt also die Landesregierung verfassungswidrig Rechte des Parlaments – auch noch mit Wiederholungsgefahr?

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