Koblenz

Kunden werden entlastet: Energieversorgung Mittelrhein zieht im Dezember keine Abschläge für Erdgas ein

Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) wird im Dezember keine Abschläge für Erdgas einziehen.
Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) wird im Dezember keine Abschläge für Erdgas einziehen. Foto: Kevin Rühle

Die von der Bundesregierung geplanten finanziellen Entlastungen im Zuge der Energiekrise haben auch Auswirkungen für Kunden der Energieversorgung Mittelrhein (evm).

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Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Eine davon ist die sogenannte Dezemberhilfe. Gaskunden profitieren hierbei von einer staatlichen Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Dazu erklärt Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm): „Einfach gesagt, verzichten wir auf die Zahlung des Abschlags im Dezember. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Der Staat springt ein und zahlt einen Entlastungsbetrag, den wir dann gutschreiben.“

Zahlung kann ausgesetzt werden

Wer selbst an die evm zahlt, zum Beispiel durch Überweisung oder Dauerauftrag, kann die Zahlung für Dezember einbehalten beziehungsweise aussetzen. Wer dennoch zahlt, erhält diesen Betrag in der nächsten Jahresrechnung als Gutschrift ausgewiesen.

Die Höhe der Soforthilfe des Bundes entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis (Arbeitspreis). Hinzugerechnet wird dann noch der Grundpreis für den Monat Dezember. Der Beitrag, den der Staat je Kunde zahlt, wird in der Jahresrechnung gesondert als Entlastungsbeitrag ausgewiesen. „Gaskunden und Gaskundinnen, die uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen also nichts tun. Sie profitieren automatisch von der Dezemberhilfe. Alle anderen müssen nur darauf achten, ihre Abschlagszahlung im Dezember auszusetzen“, so Peerenboom in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

2023 kommt die Strom- und Gaspreisbremse

Im kommenden Jahr soll dann darüber hinaus eine Strom- und Gaspreisbremse greifen. Sobald Bundestag und Bundesrat die entsprechenden Gesetze verabschiedet haben, wird die evm umgehend informieren. „Sollten die Pläne vom Bund umgesetzt werden, können wir die Abschläge für unsere Kundinnen und Kunden absenken und so die Belastung reduzieren“, erläutert der evm-Sprecher. Insgesamt summieren sich die staatlichen Unterstützungszahlungen bei einem Musterhaushalt, der 20.000 kWh Gas und 4.000 kWh Strom im Jahr verbraucht, je nach Konstellation auf schätzungsweise 1.600 Euro. Wer dann noch sparsam im Verbrauch ist, kann die Mehrbelastung durch die Preissteigerungen bei Strom und Gas auf etwa 50 Euro im Monat deutlich reduzieren. red

Weitere Informationen zur Dezemberhilfe und der Energiekrise allgemein hat die evm unter diesem Link zusammengestellt.