Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Ausgangssperre für die Landeshauptstadt gekippt. In der Bundeshauptstadt Berlin plant Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sie bundesweit einzuführen – obwohl auch das vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Dieses vorsätzliche Ignorieren rechtsstaatlicher Abläufe ist eine Gefahr – für die liberale Demokratie und für die Gesundheit der Menschen in Deutschland.
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Die Debatte um die Ausgangssperren hat zwei Seiten: eine epidemologische und eine juristische. Beide sind eng miteinander verknüpft. Die epidemologische Frage lautet: Hilft die Ausgangssperre gegen die Verbreitung des Virus und wenn ja: wie sehr? Die Ausgehverbote können den R-Wert senken.