Landesstraßengesetz Novelle soll Anbindung von Ortsteilen mit Ortsgemeinden gleichstellen - CDU fürchtet trotzdem negative Folgen: Können die Kommunen aufatmen? Viele Straßen werden doch nicht abgestuft
Landesstraßengesetz Novelle soll Anbindung von Ortsteilen mit Ortsgemeinden gleichstellen - CDU fürchtet trotzdem negative Folgen
Können die Kommunen aufatmen? Viele Straßen werden doch nicht abgestuft
Für Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen gilt bald ein novelliertes Landesstraßengesetz. Foto: dpa picture alliance
Mainz. Kommunen können aufatmen: Mit einer Novelle des Landesstraßengesetzes, die jetzt im Landtag beschlossen wurde, fallen zahlreiche befürchtete Abstufungen von Landestraßen zu Kreis- oder gar Gemeindestraßen weg. Der ursprüngliche Entwurf hätte für Kommunen und Bürger hohe Kosten verursacht, denn die Pflege der abgestuften Straßen wäre dann nicht mehr Landessache gewesen. Trotzdem geht die Debatte weiter.
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Seit Monaten sorgen sich Gemeinden im Land um ihre Straßen und um Straßen, die „ihre“ werden könnten. Hintergrund ist das sogenannte Alsheimer Urteil aus dem Jahr 2010. Dieser Spruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz besagt, dass eine Gemeinde mit einer einzigen klassifizierten Straße ausreichend an das übergeordnete Straßengesetz angebunden ist.