Koblenzer OLG: Gasversorger muss Preiserhöhung gut begründen
Koblenz
Koblenzer OLG: Gasversorger muss Preiserhöhung gut begründen
Koblenz - Auf die Gasversorgung Westerwald könnte ein Welle von Rückzahlungsforderungen zukommen: Das Koblenzer OLG hat sämtliche Preiserhöhungen gegenüber einem Kunden für unwirksam erklärt.
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Koblenz – Wegweisendes Urteil: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat sämtliche Preiserhöhungen der „Gasversorgung Westerwald„ gegenüber einem Kunden mit Sondervertrag für unwirksam erklärt.
Von unserem Redakteur Mirko Kaiser
Das Gericht erklärt die Preisänderungsklausel, die eine Erhöhung des Gaspreises mit dem alleinigen Verweis auf erhöhte Gasbezugskosten für den Versorger ermöglicht, als ungültig.