Koblenzer Doppelmord: Zivilklage gegen Henrike S. abgewiesen
Von Johannes Mario Löhr
Der Doppelmord von Koblenz-Horchheim – geschehen im Jahr 2011 – hat das Landgericht Oldenburg beschäftigt. Bernd S. forderte von seiner wegen zweifachen Mordes verurteilten Frau Schmerzensgeld, um so eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.Foto: Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa
Der Koblenzer Doppelmord von 2011 war erneut Thema vor Gericht – in Oldenburg. Dort hat Bernd S. seine inhaftierte Frau verklagt. Sein Ziel: die Wiederaufnahme des Koblenzer Falls. Nun ist ein Urteil gefallen.
Lesezeit: 3 Minuten
Die 16. Oldenburger Zivilkammer hat die Schadensersatzklage von Bernd S. gegen seine Frau Henrike S. am Montag abgewiesen. Diese gerichtliche Niederlage wird der 55-jährige Kläger aber vermutlich eher begrüßen. Denn wie der „Spiegel“ unlängst berichtete, ging es Familie S. in Oldenburg um den Versuch, die Indizienkette aufzubrechen, die in Koblenz ...
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