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Rheinland-Pfalz

Klimaproteste heizen Debatte um Wahlalter an: SPD, FDP und Grüne wollen Wählen ab 16 möglich machen

Von Florian Schlecht, Carsten Zillmann
Die freitäglichen Klimademonstrationen Tausender Schüler auch in Rheinland-Pfalz haben im Land eine alte Diskussion wieder aufflammen lassen: Wieso lässt man Jugendliche nicht schon mit 16 Jahren wählen?
Die freitäglichen Klimademonstrationen Tausender Schüler auch in Rheinland-Pfalz haben im Land eine alte Diskussion wieder aufflammen lassen: Wieso lässt man Jugendliche nicht schon mit 16 Jahren wählen? Foto: dpa

Immer häufiger bleiben Schüler freitags dem Unterricht fern und demonstrieren in Massen für Klimaschutz. Auch in Koblenz oder Mainz. Weil sich die Jugendlichen einbringen, drängt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) umso energischer darauf, das Wahlalter für Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz auf 16 Jahre abzusenken.

Lesezeit: 2 Minuten
„In Sonntagsreden wird gern Engagement von jungen Leute eingefordert. Ich möchte, dass sie auch an den Wahlsonntagen was zu sagen haben“, sagte die Ministerpräsidentin im Gespräch mit unserer Zeitung. Demonstrationen – wie „Fridays for Future“ – zeigten, dass junge Leute Lust haben, sich einzubringen. „Die Energie wollen sie nicht nur ...
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Wo Jugendliche schon mit 16 wählen dürfen

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute haben elf weitere Länder nachgezogen.

Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können junge Menschen ab ihrem 16. Geburtstag ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. In Hessen gab es 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch (CDU) wieder rückgängig gemacht.

In keinem der Bundesländer besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht. Das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, zum Beispiel als Gemeinderatsmitglied.

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