Wittlich – Eltern müssen Unterrichtsausfall bei ihren Kindern hinnehmen, wenn Teile der Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mussten.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz in Koblenz bestätigte laut einer Mitteilung vom Montag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Trier.
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Rheinland-Pfalz