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Wittlich

Klage von Eltern gegen Unterrichtsausfall abgewiesen

Eltern müssen Unterrichtsausfall bei ihren Kindern hinnehmen, wenn Teile der Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mussten.

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Wittlich - Eltern müssen Unterrichtsausfall bei ihren Kindern hinnehmen, wenn Teile der Schule aus Sicherheitsgründen geschlossen werden mussten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz in Koblenz bestätigte laut einer Mitteilung vom Montag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Trier. Dort hatten eine Schülerin und ihre Eltern gegen den Ausfall von Unterricht am Peter- Wust-Gymnasium ...