Justiz Gericht entscheidet: Behörden hätten früher handeln müssen - Streit ums Kirchenasyl im Hunsrück wird neu befeuert
Kirchenasyl: Behörden hätten früher handeln müssen –  Warum sieben Sudanesen bleiben dürfen
Die Folgen zahlt der Steuerzahler, kritisiert Landrat Marlon Bröhr.
picture alliance

Rheinland-Pfalz. Jetzt ist es für alle amtlich: Sieben Sudanesen, die sich seit April im Hunsrücker Kirchenasyl aufhalten, dürfen vorerst in Deutschland bleiben. In letzter Minute hat das Verwaltungsgericht Trier ihre Abschiebung nach Italien gestoppt. Zwei Flüchtlinge sollten eigentlich gestern nach Italien ausgeflogen werden, weil sie dort erstmals EU-Boden betreten hatten. Politisch dürfte der Gerichtsbeschluss neuen Zündstoff im Streit ums Kirchenasyl liefern.

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In einem Fall hat das Bundesflüchtlingsamt (BAMF) selbst überraschend entschieden, dass der Sudanese wegen Ablauf der Überstellungsfrist ins deutsche Asylverfahren übernommen werden muss. Doch auch die Abschiebung der sechs anderen Sudanesen ist „nicht mehr zulässig“, lautet der Gerichtsbeschluss im Eilverfahren, das die Sudanesen angestrengt haben.

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