Das Bundesverfassungsgericht hat die Haltung von Legehennen in sogenannten Kleingruppen untersagt.
dpa
Karlsruhe/Mainz - Mehr Platz für Legehennen - das Bundesverfassungsgericht hat die Haltung des Geflügels in sogenannten Kleingruppen untersagt.
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Karlsruhe/Mainz – Mehr Platz für Legehennen – das Bundesverfassungsgericht hat die Haltung des Geflügels in sogenannten Kleingruppen untersagt.
Zwar ist die herkömmliche Käfighaltung schon länger in Deutschland verboten; in Form der Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen etwas mehr Platz als in Legebatterien haben, gibt es sie aber noch.