Staatsschutzverfahren gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin geht mit für die Hauptbelastungszeugin schmerzhafter Vernehmung weiter
Jesidische Zeugin in Koblenz: Nadine K. wusste von meinen Vergewaltigungen
Nadine K. versteckt ihr Gesicht hinter einem Aktenordner. Sie soll in ihrer Zeit beim IS eine Jesidin als Sklavin gehalten haben. Foto: Thomas Frey/dpa
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Koblenz/Idar-Oberstein. Der Prozess um die mutmaßliche IS-Rückkehrerin und Sklavenhalterin Nadine K. aus Idar-Oberstein ist am Mittwoch am Koblenzer Oberlandesgericht fortgesetzt worden. Die Hauptbelastungszeugin – eine Jesidin, die von K. und ihrem Mann versklavt sowie von dem Syrer ferner vergewaltigt worden sein soll – ist weiterhin im Zeugenstand. Die Verteidigung hat das Fragerecht.

Im Fokus des jüngsten Verhandlungstages stand unter anderem die Zwangskonversion der Jesidin zum Islam. Schon am ersten Tag ihrer Vernehmung hatte die 27-Jährige erklärt, dass sie bloß aus Angst um ihr Leben konvertiert sei. Auf den Punkt bringt sie diesen Gewissenskonflikt und die Panik, die sie empfand, mit diesem Satz: „Im Herzen war ich nicht Muslima, nur auf der Zunge.

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