Antrag im Staatsschutzprozess gegen Nadine K. gestellt: Mindestens 30 000 Euro stehen im Raum
IS-Prozess in Koblenz: Anwältin der Jesidin fordert Schmerzensgeld für ihre Mandantin
Die Angeklagte schweigt weiter. Foto: Thomas Frey/dpa
dpa

Koblenz/Idar-Oberstein. Die Anwältin der Jesidin, die mutmaßlich von Nadine K. und ihrem syrischen Ehemann zwischen 2016 und 2019 im Irak und in Syrien als Haus- und Sexsklavin gehalten worden war, hat am jüngsten Verhandlungstag im Koblenzer Staatsschutzprozess Schmerzensgeld für ihre Mandantin eingefordert.

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In ihrem sogenannten Adhäsionsantrag ist die Rede von mindestens 30.000 Euro plus Zinsen; ferner müsse die Angeklagte die Kosten für das Adhäsionsverfahren tragen, da die Jesidin nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfüge.

Anwältin fasst Schicksal ihrer Mandantin zusammen

In einer mehrere Seiten starken Ausführung legte die Anwältin dar, warum ihre Mandantin Anspruch auf eine derartige Entschädigung habe: So habe die ...

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