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Mayen

Innenstadt ist tabu: (K)ein Knaller – Mayen verbietet Feuerwerk

Von Hilko Röttgers, Markus Kuhlen
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist ein Spektakel, das – trotz zunehmender Kritik – deutschlandweit Millionen Menschen erfreut. In Mayen wird es dieses Jahr zumindest in großen Teilen der Innenstadt verboten. Wer sich nicht daran hält, kann kräftig zur Kasse gebeten werden.  Foto: dpa
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist ein Spektakel, das – trotz zunehmender Kritik – deutschlandweit Millionen Menschen erfreut. In Mayen wird es dieses Jahr zumindest in großen Teilen der Innenstadt verboten. Wer sich nicht daran hält, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Foto: dpa

Für so manchen Mayener dürfte die Vorfreude auf das große Fest zum Jahreswechsel nun abrupt beendet sein: Die Stadt hat für Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot für die Innenstadt verhängt – ein Vorgang, der in diesem Ausmaß in Rheinland-Pfalz nahezu einmalig ist. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Gründe, die die Stadt dafür angibt, sind dabei keineswegs vollkommen neu.

Lesezeit: 3 Minuten
Laut der Anordnung ist es zum Jahreswechsel untersagt, innerhalb des Innenstadtrings Feuerwerkskörper wie Böller, Schwärmer, Raketen oder Batterien abzubrennen. Sie gilt unter anderem für den Marktplatz und die Fußgängerzone, die bislang für viele Mayener ein beliebter Treffpunkt waren, um den Jahreswechsel zu feiern. Die Stadt begründet das Verbot mit dem Brandschutz, ...
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Sicherheit spielt eine große Rolle – der Feinstaub eher nicht

Die Fans von Böllern und Raketen können das Jahr 2020 in weiten Teilen Deutschlands so begrüßen wie immer: Böllerverbote bleiben in vielen Städten auf einzelne Bereiche begrenzt oder ganz aus.

Für die Städte, die Verbote oder Teilverbote planen, spielt die Luftreinheit eine untergeordnete Rolle. Im Gegenteil: Städte wie beispielsweise Hamburg, Ludwigshafen, Darmstadt oder Chemnitz begründeten mit ihren Feinstaubwerten, dass sie wegen der geringen Belastung keinen Anlass für ein Verbot sehen.

Der häufigste von Städten genannte Grund für Verbote sind Sicherheitsbedenken. Die Stadt München beruft sich in diesem Jahr auf eine Gefahreneinschätzung der Polizei und erlässt ein komplettes Feuerwerksverbot in der Altstadt. In Köln ist das Böllern seit 2016 rund um den Dom verboten. Berlin verbietet Böllern neben dem Gelände der zentralen Feier am Brandenburger Tor erstmals auch auf dem Alexanderplatz sowie in Schöneberg, einem Böllergewaltbrennpunkt.

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