IHKs fordern Rechtssicherheit: Streit um verkaufsoffene Sonntage
Von Gisela Kirschstein
Das OVG Koblenz hat den Mantelsonntag in Bad Kreuznach gekippt – es gebe keinen hinreichenden Anlass dazu, so das Urteil.Foto: Josef Nürnberg
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) fordern vom Land Rechtssicherheit und mehr Raum für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen. Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz biete „eine Menge Spielraum“, das führe immer wieder zu Klagen, kritisierte die IHK Koblenz nach dem gerichtlichen Aus für den traditionsreichen Mantelsonntag in Bad Kreuznach, der an diesem Wochenende stattfinden sollte. „Wir fordern die Abschaffung des Anlassbezugs oder alternativ eine glasklare Regelung“, sagte IHK-Vizepräsidentin Hildegard Kaefer.
Lesezeit: 3 Minuten
Zudem kritisiert Kaefer, dass in Rheinland-Pfalz Einkaufen an Adventssonntagen komplett untersagt ist – im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Laut Landesgesetz dürfen verkaufsoffene Sonntage viermal im Jahr stattfinden, nicht aber an Ostern oder im Advent – Nordrhein-Westfalen hingegen erlaubt bis zu acht Sonntage, darunter darf ein Adventssonntag sein.
Der Handel sei im ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.