Bundesverwaltungsgericht weist Klage von 14 Mitgliedern ab - Neuer Streit ums alte Klubhaus der Rocker im Kreis Neuwied?
Höllenengel bleiben auf Dauer verboten – Neuer Streit ums alte Klubhaus der Rocker im Kreis Neuwied?
Szene bei der Großrazzia gegen Höllenengeln im März 2016. Das Schild, das in der Hölle willkommen hieß, liegt am Boden. Was aus dem alten Klubhaus im Kreis Neuwied wird, ist offen. Noch immer ist es beschlagnahmt und steht inzwischen unter Bundesverwaltung. Foto: Thomas Frey/dpa
dpa

Leipzig/Rheinland-Pfalz. Der Rockerclub „Hells Angels MC Bonn“, der sich früher im Klubhaus in Neustadt-Unterelsaff (Kreis Neuwied) traf, bleibt als kriminelle Vereinigung verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz. Innenminister Roger Lewentz (SPD) sieht sich dadurch in seinem Vorgehen gegen die Hells Angels bestätigt. „Es ist ein Erfolg im Kampf gegen organisierte Kriminalität“, sagte er unserer Zeitung.

Vor dem Bundesgericht scheiterten 14 frühere Höllenengel mit ihrer Klage gegen das im November 2016 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. „Das Verbot gilt unbefristet“, wie Prof. Andreas Korbmacher als Gerichtssprecher sagte.

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