Rheinland-Pfalz - Im Schadenersatzprozess um den Wachkoma-Fall in einer Mainzer Schönheitsklinik hat auch der zweite Gutachter die Abläufe am Abend nach dem achtstündigen Gesichtslifting kritisiert.
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Von unserer Redakteurin Claudia Renner
Die als Nachtwache eingesetzte Medizinstudentin hätte der damals 52-jährigen Patientin an jenem Abend im Juni 2011 auf keinen Fall die Reste einer angebrochenen Infusion aus dem OP-Saal anlegen dürfen, als diese wenige Stunden nach dem geglückten Eingriff über Kreislaufprobleme klagte.