Gefängnisstrafen für Angeklagte im Kreuznacher "Masken"-Prozess
Bad Kreuznach
Gefängnisstrafen für Angeklagte im Kreuznacher "Masken"-Prozess
Eine solche Maske trug der Täter.
Polizeipräsidium Mainz
Bad Kreuznach. Sieben Jahre und neun Monate Haft: Wegen versuchten Mords ist eine 43-jährige Frau von der Schwurgerichtskammer des Kreuznacher Landgerichts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Auch die zwei Mitangeklagten der 43-Jährigen wurden für eine längere Zeit hinter Gitter geschickt - darunter ihr eigener Sohn, der sie bei ihren Tatplänen unterstützt hatte.
Von unserem Reporter Dominic Schreiner
Er muss für viereinhalb Jahre wegen Beihilfe zum Mord einsitzen, zumal der 23-Jährige auch gleich noch für schweren sexuellen Missbrauch seiner zum Tatzeitpunkt erst 13-jährigen Freundin in sieben Fällen bestraft wurde.