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Bad Kreuznach

Gefängnisstrafen für Angeklagte im Kreuznacher „Masken“-Prozess

Sieben Jahre und neun Monate Haft: Wegen versuchten Mords ist eine 43-jährige Frau von der Schwurgerichtskammer des Kreuznacher Landgerichts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Auch die zwei Mitangeklagten der 43-Jährigen wurden für eine längere Zeit hinter Gitter geschickt – darunter ihr eigener Sohn, der sie bei ihren Tatplänen unterstützt hatte.

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Archivierter Artikel vom 17.12.2014, 06:00 Uhr