Der Vorsitzende Richter Konrad Leitges verkündete am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht, dass bereits gegen mehrere im Yeboah-Prozess gehörte Zeugen Verfahren wegen Falschaussagen eingeleitet worden seien. Foto: Thomas Frey/dpa Thomas Frey. picture alliance/dpa
Gegen mehrere im Yeboah-Prozess gehörte Zeugen sind Verfahren wegen Falschaussagen eingeleitet worden. Dieses Schicksal könnte nun auch der 43-Jährigen blühen, die am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) zu dem tödlichen Brandanschlag von 1991 auf ein Saarlouiser Asylheim befragt worden ist. Die Bürokauffrau war Ende der Neunziger drei Jahre lang mit dem Angeklagten Peter S. (52) zusammen.
„Bei Ihnen hat man auch ganz stark den Eindruck, dass Sie da mit der Wahrheit hinterm Berg halten“, sagt der Vorsitzende Richter Konrad Leitges zu der 43-Jährigen. Doch der Senat hat ein Ass im Ärmel: Weil das Telefon der Ex-Freundin des Angeklagten eine Zeit lang abgehört wurde, können die Juristen die Zeugin am Montag mit Mitschnitten einiger Gespräche im Gericht konfrontieren.