Rheinland-Pfalz - Steuerfahnder dürfen die Daten einer vom Staat gekauften Steuer-CD bei ihren Ermittlungen nutzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Az.: VGH B 26/13). Damit unterliegt der ehemalige Trierer Unternehmer Lutz Scheider mit seiner Verfassungsbeschwerde.
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Von Christian Schultz
Scheider hatte dem Staat kriminelles Handeln vorgeworfen, weil Daten, die bei Banken gestohlen worden waren, gegen ihn verwendet wurden. Das Land Rheinland-Pfalz hatte 2013 für rund 4,4 Millionen Euro einen Datensatz gekauft, auf dem sein Name aufgetaucht war.