Koblenz

Ein Prozess historischen Ausmaßes: Seit einem Jahr stehen in Koblenz mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher vor Gericht

Von Jens Albes
Anwar R. (rechts), hier mit seinem Anwalt, soll Regimegegner in Syrien gefoltert haben. Er kam als Flüchtling nach Deutschland. In Koblenz steht er nun vor Gericht.
Anwar R. (rechts), hier mit seinem Anwalt, soll Regimegegner in Syrien gefoltert haben. Er kam als Flüchtling nach Deutschland. In Koblenz steht er nun vor Gericht. Foto: dpa

Ein großer Saal, Plexiglasscheiben zum Schutz vor Corona, zahlreiche Syrer als Zuschauer: Wieder nimmt Anwar R. im Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Platz – schon seit rund 70 Verhandlungstagen. Am heutigen Freitag jährt sich der Auftakt des laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozesses wegen Staatsfolter in Syrien erstmals. Zehn Jahre nach Ausbruch des Bürgerkrieges in dem nahöstlichen Land läuft in der deutschen Provinz eine Hauptverhandlung, die der Bundesregierung zufolge historische Dimensionen hat. Während es gegen einen ersten Angeklagten schon ein Urteil gegeben hat, sind für den Hauptangeklagten Anwar R. vorerst noch bis Ende Oktober 2021 Verhandlungstage terminiert.

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Der Kontrast könnte kaum größer sein: Nahe dem OLG fließt beschaulich der Rhein, immer wieder scheint die Frühlingssonne – und im Gerichtssaal geht es um schier unvorstellbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der syrische Präsident Baschar al-Assad soll in seinem Land für eine grausame Foltermaschinerie verantwortlich sein. Die Bundesanwaltschaft stützt sich in ihrer 104-seitigen Anklage auf Zeugenaussagen zahlreicher mutmaßlicher Folteropfer.

Anwar R. (58) soll laut Anklage in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien gestorben. Die Anklage spricht von brutalen Misshandlungen von Oppositionellen nach der Niederschlagung des Arabischen Frühlings. Es sei um Einschüchterung, Geständnisse und den Verrat von Namen weiterer Demonstranten gegangen.

Der einstige syrische Oberst Anwar R. hat beim Prozessauftakt erklärt: „Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen.“ Er habe insgeheim mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach seiner Flucht aus seiner Heimat unterstützt, sogar mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf.

Anwar R. und der bereits wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilte Mitangeklagte Eyad A. (Aktenzeichen: 1 StE 9/19) sind nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden.

Anwar R. hat bislang laut Gericht sein „Aussageverhalten“ nicht geändert. Sein Berliner Anwalt Michael Böcker will nach eigenen Worten gegenwärtig „keine Stellungnahme“ abgeben. Auch die Bundesanwaltschaft hält sich zurück. Beim Prozessauftakt hat Oberstaatsanwalt Jasper Klinge am Rande des Verfahrens betont: „Wir sind es den Opfern, die ja auch teilweise hier bei uns im Land leben, aber auch unserer historischen Verantwortung schuldig, dass die Verantwortlichen für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies denn dann in unseren Möglichkeiten steht.“

Der desertierte einstige Agent Eyad A. ist am 24. Februar vom OLG Koblenz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hat Revision eingelegt. Der 44-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter im Herbst 2011 dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings in das Foltergefängnis von Anwar R. zu bringen. Die Vorsitzende Richterin hat bei der Urteilsbegründung auch auf die herangezogenen Fotos syrischer Todesopfer verwiesen: „Diese Bilder werde ich nie vergessen.“ Ein Militärfotograf hatte Tausende solcher Fotos aus Syrien herausgeschmuggelt.

Oberstaatsanwalt Klinge hat das erste Koblenzer Urteil als ein deutliches Signal bezeichnet, dass Täter, die Menschenrechte mit den Füßen träten, stets mit der Ahndung ihrer Verbrechen rechnen müssten – womöglich auch in Deutschland. Das erlaubt das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Auch Außenminister Heiko Maas (SPD) hat von einem historischen Urteil gesprochen.

Schütteres graues Haar, Brille, hellblaue Corona-Maske und dunkelblaue Jacke: Wieder nimmt Anwar R. im Gerichtssaal Platz. Der Staatsschutzsenat beleuchtet eine Unzahl von Details der Geschehnisse in dem Foltergefängnis in Damaskus. Ermittlungsbeamte, Sachverständige und viele syrische Flüchtlinge sagen als Zeugen aus. Zahlreiche Syrer treten auch als Nebenkläger auf.

Der Anwalt Patrick Kroker von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights vertritt einige von ihnen. Nach seinen Worten hat das OLG beim ersten Urteil im Februar weltweit erstmals mit in einem öffentlichen Prozess präsentierten Beweisen grundsätzlich festgestellt, dass Syriens Geheimdienste bei Oppositionellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingen. Systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in dem Bürgerkriegsland seien nun gerichtlich belegt.

„Die Zwischenbilanz nach einem Jahr ist auf jeden Fall positiv“, sagt Patrick Kroker zu dem Koblenzer Prozess. Für die Überlebenden syrischer Staatsfolter sei es „wirklich gut zu sehen, es geht voran“. Das erste Urteil sei weltweit beachtet worden „und wird mit Sicherheit auch dann herangezogen werden, wenn andere Gerichte über diese Verfahren dann auch hoffentlich mehr und mehr zu entscheiden haben“.

Anwar R. versteckt sein Gesicht nicht vor Fotografen. Er ist eine schillernde Figur: mutmaßlicher Ex-Geheimagent, Oberst, Deserteur und Teilnehmer einer Friedenskonferenz. Dann Flüchtling in Deutschland, der Medienberichten zufolge in Berlin zur Polizei gegangen sein soll, weil er sich selbst vom syrischen Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Damit soll er die Ermittlungen gegen sich ausgelöst haben. Die Koblenzer Richter werden nun zu entscheiden haben, für wie glaubwürdig sie diesen Werdegang halten.