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Westerwald

Drei Gutachten: Erschossener Wolf war ein Wolf – und kommt nun vor Gericht

Nach Meinung des BUND hat der mutmaßliche Schütze gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Denn darunter falle das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses.
Nach Meinung des BUND hat der mutmaßliche Schütze gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Denn darunter falle das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses. Foto: BUND

Schlappe für die Verteidigung im Verfahren gegen den 71-jährigen Jagdpächter, der den Westerwälder Wolf erschossen hat: Der Oberstaatsanwalt legte dem Amtsgericht Montabaur Gutachten aus Italien und Amerika vor, danach handelt es sich bei dem Tier zweifelsfrei um einen Wolf unter Naturschutz. Der Verteidiger hatte dies angezweifelt. Nun will auch Richter Rühmann das Tier in Augenschein nehmen: Der Wolf kommt als Präparat aus dem Naturhistorischen Museum in Mainz.

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Westerwald - Schlappe für die Verteidigung im Verfahren gegen den 71-jährigen Jagdpächter, der den Westerwälder Wolf erschossen hat: Der Oberstaatsanwalt legte dem Amtsgericht Montabaur Gutachten aus Italien und Amerika vor, danach handelt es sich bei dem Tier zweifelsfrei um einen Wolf unter Naturschutz. Der Verteidiger Christian Comes hatte dies angezweifelt und ...